Hier finden Sie Musterformulare zum kündigen oder ändern von Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutversicherungen.
Hundehaftpflicht- und Pferdehaftpflichtversicherung: Tod / Verkauf des Tieres
Melden Sie den Tod oder Verkauf Ihres Tieres der Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung. Die Versicherung erstattet Ihnen anteilig den Beitrag.
Sollten Sie einen Singlehaftpflichtversicherung besitzen und heiraten, so müsste der Vertrag auf eine Familienhaftpflichtversicherung umgestellt werden. Der Partner muss bei einer Heirat nicht namentlich benannt werden, weil in einem Familientarif der Partner automatisch mitversichert ist. Allerdings kann die Haftpflichtprämie aufgrund des veränderten Tarifes erhöht werden.
Sollten Sie eine Singlehaftpflichtversicherung besitzen und Sie möchten Ihren Lebenspartner in den Vertrag einschließen, müssen Sie die Umstellung des Tarifes beantragen und Ihren Lebenspartner namentlich samt Geburtsdatum benennen.
Private Haftpflichtversicherung: Vertragsumstellung Lebenspartner mit Kind
Haben Sie eine Singlehaftpflichtversicherung und möchten Ihren Lebenspartner, der gleichzeitig ein Kind(er), mit in die Beziehung einbringt mitversichern, müsste der Tarif auf eine Familienhaftpflichtversicherung umgestellt werden und Name und Geburtsdatum des Partners und des Kindes, bzw. der Kinder namentlich benannt werden.
Private Haftpflichtversicherung: Einschluss des Partners
Besitzen Sie eine allgemeine Haftpflicht- oder Familienhaftpflichtversicherung und Sie möchten nun einen neuen Lebenspartner in den Vertrag einschliessen, so muss diese Änderung der Haftpflichtversicherung mitgeteilt werden.
Hausratversicherung: Kündigung Glasversicherung
Haben Sie in der Hausratversicherung eine Glasversicherung mit eingeschlossen, können Sie diese auch extra kündigen, da die Glasversicherung ein eigenständiger Vertrag mit einer eigenen Versicherungsscheinnummer ist.
Hausratversicherung: Kündigung Hausrat- und Glasversicherung
Möchten Sie Ihre Hausrat- und die Glasversicherung kündigen, sollten Sie darauf achten, dass in Ihrer Kündigung beide Versicherungsscheinnummern benannt werden, da die Glasversicherung ein eigenständiger Vertrag ist.
Hausratversicherung - Einschluss Studentenwohnung
Über Ihre Hausratversicherung kann die Studentenbude Ihres Kindes mitversichert werden, im Rahmen der Außenversicherung. Der Betrag ist begrenzt, reicht aber häufig aus, da die Kinder meistens nur ein Zimmer z. B. in einer WG haben und keine größen Werte. Bei der Versicherung kann man um eine Mitversicherung dieser Studentenbude beantragen, die Anschrift muss genannt werden.
Hausratversicherung - Umzug
Ein Umzug ist in der Hausratversicherung kein Kündigungsgrund, wenn man in der gleichen Tarifzone bleibt und sich damit der Beitrag aufgrund der Tarifzone nicht verändert. Die Hausratversicherung zieht mit. Der Versicherung muss die neue Anschrift und die Größe der Wohnung mitgeteilt werden, um ggfls. eine Unterversicherung zu vermeiden. Hat sich auch die Bankverbindung geändert, kann dies der Versicherung auch gleichzeitig mit diesem Schreiben mitgeteilt werden. Sollte sich die Tarifzone aufgrund des Umzugs ändern und teurer werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Kündigung der Wohngebäudeglasversicherung. Die Glasversicherung ist ein eigenständiger Vertrag.
Wohngebäude- und Glasversicherung kündigen
Kündigungsformular für die Wohngebäudeversicherung einschließlich der Glasversicherung.
Wohngebäudeversicherung: Überschreibung
Haben Sie ein Wohngebäude auf sich überschreiben lassen, müssen Sie dies unverzüglich der Versicherung mitteilen und die Versicherung, wenn Sie diese behalten möchten auf sich umschreiben lassen.
Haben Sie ein Wohngebäude auf sich überschreiben lassen, müssen Sie dies unverzüglich der Versicherung mitteilen. Gleichzeitig mit der Mitteilung können Sie diese kündigen.
Sie haben ein Haus gekauft und möchten die Wohngebäudeversicherung kündigen, dann sollten Sie dies unverzüglich tun, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintragung.
Sie ziehen mit einem Partner zusammen, der auch eine Rechtsschutzversicherung besitzt, dann können Sie Ihren Vertrag aufheben lassen, wenn der Vertrag des Partners älter ist und Sie die Mitversicherung in dessen Vertrag beantragt haben und beide die gleichen Leistungsbausteine haben, (z. B. Privatrechtsschutz/Privatrechtsschutz)
Sie haben geheiratet und Ihr Partner hat auch eine Rechtsschutzversicherung, dann können Sie Ihren Vertrag aufgrund der Doppelversicherung aufheben lassen, wenn der andere Vertrag die älteren Rechte hat und identische Bausteine bestehen.