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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung unterscheiden wir zwischen verschiedenen Möglichkeiten - die gesetzliche Krankenversicherung - die private Krankenzusatzversicherung - und die private Krankenvollversicherung, die allerdings nicht für jedermann zugänglich ist.
Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Bei der Krankenzusatzversicherung gleicht ein Versicherungspaket fast nie dem anderen.
Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Entscheiden Sie sich in der Krankenzusatzversicherung für den Zusatzschutz, den Sie für richtig erachten:
- 1-Bett oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus, mit oder ohne
   Chefarztbehandlung
- Übernahme der Eigenbeteiligungskosten bei einem Krankenhausaufenthalt
   oder einer Kur
- Mitversicherung von Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei
   Arbeitsunfähigkeit
- Ambulante Tarife übernehmen die Kosten für: alternative Heilmethoden,
   Medikamente und Verbandmittel Zuzahlung, medizinische Hilfsmittel,
   Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Sehhilfen.
- Es besteht die Einschlussmöglichkeit einer Pflege-Zusatzversicherung
   für den Pflegefall.
- Einschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung möglich.


>>zum Vergleichsrechner - Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung
 
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist möglich für Arbeitnehmer/innen die in den letzten 3 Jahren die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschritten haben.
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2008 = 48.150 € p.a. bzw. 4.012,50 € monatlich.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist möglich für:
- Beamte und Beamtinnen
- Unternehmer/innen
- Freiberufler/innen, Selbständige

Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung sollten die Tarifmöglichkeiten streng begutachtet werden. Ebenso berücksichtigt werden, sollten die letzten Preiserhöhungen der privaten Krankenversicherung innerhalb der angebotenen Tarife. Besonders wichtig, die Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung bei Antragstellung sorgfältig und wahrheitsgetreu beantworten.


>>Private Krankenversicherung - Versicherungsvergleich

>>Private Krankenversicherung - Vergleich Beamte

>>Private Krankenversicherung - Vergleich Studenten

>>Private Krankenversicherung - Selbständige, Freiberufler


Private Krankenversicherung
 

Work&Travel

Auslandskrankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte

Eine normale Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz für längstens 6 - 8 Wochen im Jahr. Für einen längeren Auslandsaufenthalt muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, die für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes Versicherungsschutz bietet, um nicht auf einigen Kosten sitzen zu bleiben. Die Ärzte im Ausland rechnen Ihre Leistungen vielfach mit dem privaten Satz ab und dies übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.
Die max. Versicherungslaufzeiten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Ältere Personen/Senioren sollten das max. Endalter beachten bis zu dem ein Abschluss überhaupt möglich ist.

Einige Auslandsreisekrankenversicherungen werden mit Selbstbehalten angeboten oder bieten diesen Schutz in bestimmten Ländern überhaupt nicht an


>> zur Onlineberechnung - Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
 
gesetzliche Krankenkassen

gesetzliche Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu 95% einheitlich. Von den Krankenkassen werden nur medizinisch notwendige Leistungen übernommen.
Jeder der mindestens 18 Monate lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann in eine andere Krankenkasse wechseln, es sei denn man hat sich für ein sog. Wahltarif entschieden. Dann beträgt die Mindestversicherungsdauer 3 Jahre.
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse muss zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen.
Die Krankenkassen unterscheiden sich in den zusätzlich möglichen Leistungen, ihren Bonusprogrammen, Hausarztmodellen, Selbstbehalts- und Rückerstattungstarifen.


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