Im Bereich der Krankenversicherung unterscheiden wir zwischen verschiedenen Möglichkeiten - die gesetzliche Krankenversicherung - die private Krankenzusatzversicherung - und die private Krankenvollversicherung, die allerdings nicht für jedermann zugänglich ist.
Krankenzusatzversicherung
Bei der Krankenzusatzversicherung gleicht ein Versicherungspaket fast nie
dem anderen. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.
Entscheiden Sie sich in der Krankenzusatzversicherung für den Zusatzschutz,
den Sie für richtig erachten: - 1-Bett oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus, mit oder ohne Chefarztbehandlung
- Übernahme der Eigenbeteiligungskosten bei einem Krankenhausaufenthalt oder
einer Kur
- Mitversicherung von Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Ambulante Tarife
übernehmen die Kosten für: alternative Heilmethoden, Medikamente und Verbandmittel Zuzahlung, medizinische Hilfsmittel,
Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Sehhilfen.
- Es besteht die Einschlussmöglichkeit einer Pflege-Zusatzversicherung für den
Pflegefall.
- Einschluss der
Auslandsreise-Krankenversicherung möglich.
Die private Krankenversicherung ist möglich für Arbeitnehmer/innen die in den
letzten 3 Jahren die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschritten haben.
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2008 = 48.150 € p.a.
bzw. 4.012,50 € monatlich.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist möglich für:
- Beamte und Beamtinnen
- Unternehmer/innen
- Freiberufler/innen, Selbständige
Bei der Auswahl einer privaten
Krankenversicherung sollten die Tarifmöglichkeiten streng begutachtet werden.
Ebenso berücksichtigt werden, sollten die
letzten Preiserhöhungen der privaten Krankenversicherung innerhalb der angebotenen Tarife.
Besonders wichtig, die Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung bei Antragstellung
sorgfältig und wahrheitsgetreu beantworten.
Auslandskrankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte
Eine normale Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz für längstens
6 - 8 Wochen im Jahr. Für einen längeren Auslandsaufenthalt muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, die für die
gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes Versicherungsschutz bietet, um nicht auf einigen Kosten sitzen
zu bleiben. Die Ärzte im Ausland rechnen Ihre Leistungen vielfach mit dem privaten Satz ab und dies übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen nicht. Die max. Versicherungslaufzeiten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Ältere Personen/Senioren sollten das max. Endalter beachten bis zu dem ein Abschluss
überhaupt möglich ist.
Einige Auslandsreisekrankenversicherungen werden mit Selbstbehalten angeboten oder bieten diesen
Schutz in bestimmten Ländern überhaupt nicht an
>> zur Onlineberechnung - Auslandskrankenversicherung
gesetzliche Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu 95% einheitlich.
Von den Krankenkassen werden nur medizinisch notwendige
Leistungen übernommen.
Jeder der mindestens 18 Monate lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann in eine andere Krankenkasse
wechseln, es sei denn man hat sich für ein sog. Wahltarif entschieden. Dann beträgt die Mindestversicherungsdauer
3 Jahre.
Die Kündigung der bisherigen
Krankenkasse muss zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen. Die Krankenkassen unterscheiden sich in
den zusätzlich möglichen Leistungen, ihren Bonusprogrammen, Hausarztmodellen, Selbstbehalts- und Rückerstattungstarifen.