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Lebensversicherungen

Lebensversicherung

Hier tummeln sich alle Arten von Lebensversicherungen, dazu gehören die Kapitallebensversicherung, die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig bei Neuabschluss: die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Gesundheitsfragen. Bei Wechsel der bisherigen Versicherung ist die Beitragsfreistellung der "alten" Versicherung einer Kündigung derselbigen vorzuziehen, weil Sie mit der Auszahlung des Rückkaufswertes auf jeden Fall einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge verlieren.
Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Für Singles, die keine Hinterbliebenen abzusichern haben, ist diese Form der Altersversorgung ungeeignet!
 
Bei der Kapitallebensversicherung erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Todesfallumme bzw. der abgeschlossenen Versicherungssumme, mit einem garantierten Zinsssatz von z. Zt. 2,25 %, einschließlich der bis dahin erwirtschafteten Überschussanteile. Die sog. Zinsen / Überschussanteile sind jedoch nicht garantiert.

Interessant ist die Kapitallebensversicherung für Kapitalanleger, die diese Form der Anlage wählen könnten, weil Sie
- Ihren Steuerfreibetrag bereits voll ausgeschöpft haben,

- als Eigentümer einer eigengenutzten Immobilie zur Absicherung Ihres Kredites
- für Bauherren einer fremdvermieteten Immobilie, die so einen günstigeren Kredit bekommen, der auch noch steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Hartz IV: Geschützt ist ein sog. Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr, max. 13.000 Euro (Ehepaare 26.000 Euro). Für Altersvorsorgevermögen, z. B. Lebensversicherung, gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, ebenfalls bis max. 13.000 Euro (Ehepaare 26.000 Euro). Für vor 1948 geborene erhöht sich der Freibetrag auf 520 Euro pro Lebensjahr. Für die Nutzung des zusätzlichen Freibetrags muss nachgewiesen werden, dass beispielsweise die Lebensversicherungsverträge tatsächlich und ausschließlich zur Altersvorsorge gedacht sind. Hierfür ist eine besondere Vereinbarung mit dem Lebensversicherer erforderlich: der sog. Verwertungsausschluss. Darin wird unwiderruflich vereinbart, dass die Versicherung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden kann.


>>Lebensversicherung - Versicherungsvergleich

>>Englische Lebensversicherung - Berechnung

Kapitallebensversicherung
 
Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Kapital für die Altersvorsorge bildet die Risikolebensversicherung in keinem Fall. Deshalb kann sie schon für relativ niedrige Beiträge einen hohen finanziellen Todesfallschutz gewähren.
Es können sich z. B. Mann und Frau gemeinsam in einem Vertrag versichern. Beim Tod des Erstversterbenden wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Diese Versicherung ist etwa 10% günstiger als zwei Einzelversicherungen.
Es besteht bei der Risikolebensversicherung auch die Möglichkeit, Tarife mit fallender Versicherungssumme zu vereinbaren. Bei einem Zeitablauf sinkenden Versicherungsbedarf, empfiehlt sich eine solche Police, da sie bis zu ca. 40% günstiger ist, als eine Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme.
Unsere Emfehlung: Die Versicherungssumme einer Risiko-Lebensversicherung sollte mindestens betragen:
- bei Familien mit kleinen Kindern - das 4-fache Jahreseinkommen
- bei Familien mit älteren Kindern - das 3-fache Jahreseinkommen
- bei kinderlosen Ehepaaren - das 2-fache Jahreseinkommen.

>>Risikolebensversicherung - Versicherungsvergleich

Risikolebensversicherung
 
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherng ist besonders wichtig für alle vor 1961 geborenen.
Arbeitnehmer können von der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls mit der Zahlung einer halben oder ganzen Erwerbsminderungsrente rechnen
Diese beträgt etwa 38% des jeweiligen Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderung. Bei der halben Erwerbsminderungsrente nur etwa 19%. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 3 Jahre lang Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.

- Schüler und Studenten. Sie bleiben meist ohne jeglichen gesetzlichen Schutz!
- Freiberufler und Selbständige
- Berufseinsteiger

>>Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherungsvergleich



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