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Rentenversicherungen

Rentenversicherung

Hier finden Sie verschiedene Formen der Altersversorgung, wobei als erstes die staatlich geförderten Produkte zum Einsatz kommen sollten - je nach Eignung - die Riester Rente oder die Rürup Rente, wobei auch diese Produkte nur als Grundversorgung anzusehen sind und eine private Rentenversicherung zusätzlich in`s Auge gefasst werden sollte.
Riester Rentenversicherung

Riester Rentenversicherung

Die Riester Rente ist ein Altersvorsorgevertrag, der über Zulagen und gegebenenfalls einen Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert
wird.
Die erforderliche Gesamtsparleistung in der Riester Rentenversicherung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) ab dem Jahr 2008 beträgt 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Gewährt werden bei der Riester Rentenversicherung eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage.
Die Grundzulage beträgt 154 Euro
Die Kinderzulage beträgt 185 Euro. Junge Leute unter 25 Jahren, erhalten bei Abschluß einer Riester Rentenversicherung einmalig 200€.
Der sog Sockelbetrag ( Mindesteigenbeitrag) beträgt einheitlich 60 Euro.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können bis zu 2.100 Euro jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen, steuermindernd geltend gemacht werden
Der max. jährliche Sonderausgabenabzugsbetrag beträgt 2.100 Euro

Besonders lohnend ist die Riester Rentenversicherung für untere Einkommensgruppen, kinderreiche Familien und als Einstiegsprodukt für junge Arbeitnehmer.


>>Riester Rente - Berechnung

Riester Rentenversicherung
 
Rürup Rentenversicherung

Rürup Rentenversicherung

Bei der Rürup Rente gibt es keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester Rente, sondern ausschließlich Steuervorteile.
Die steuerliche Absetzbarkeit steigt jedes Jahr um 2%, Sie beträgt 2008 - 66%.
Die Rüruprentenversicherung ist nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. Die erworbenen Ansprüche sind grundsätzlich nicht veerbbar. Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die Kinder, vereinbart werden, wenn man für diese noch Kindergeld erhält.
Es besteht kein Kapitalwahlrecht.

Diese Form der Altersversorgung ist besonders geeignet für Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und haben diese mal einen hohen Überschuss, können Sie etwas mehr sparen als in schwachen Jahren.
Ebenfalls geeignet ist die Rürup Rentenversicherung für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung.
Produkte der Basisrente werden nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II berücksichtigt ( Hartz-IV-fest )
 
Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur Rürup Rentenversicherung im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Im Jahr 2008 können zunächst 66% der Aufwendungen als Sonderausgaben angesetzt werden, max.:

- 12.400 Euro bei Ledigen
- 24.800 Euro bei Verheirateten

Dieser Prozentsatz steigt im Laufe der Jahre jeweils um 2% an.
bis zum Jahr 2025 auf max.

- 20.000 Euro bei Ledigen
- 40.000 Euro bei verheirateten
 
Beiträge zur Rürup Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

>> zum Vergleichsrechner - Rürup Rentenversicherung
Rürup Rentenversicherung
 

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Da der Lebensstandard im Alter mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gesichert ist, sollte man zusätzlich privat vorsorgen und eine private Rentenversicherung abschließen. Auch wenn bereits ein Riester Vertrag besteht, so füllt dieser Vertrag nur die bereits getroffenen Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.


>>Private Rentenversicherung - Berechnung

Private Rentenversicherung
 




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