Tierhalter unterliegen der sog. Gefährdungshaftung. Die Definition von Gefährdungshaftung lautet: Haftung ohne Verschulden! Tierhalter haften allein schon aus dem Besitz des Tieres heraus.
Tierversicherungen: Hundehaftpflicht
Die Hundehaftpflicht leistet im übrigen auch, wenn das
versicherte Tier mit einer anderen Person, als dem Hundehalter selbst unterwegs ist.
Tierversicherungen: Hunde OP Krankenversicherung
Versichert sind Operationen für Hunde nach Krankheit oder Unfall.
Mitversicherung von Fohlen möglich, die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren incl. Training, private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher, unentgeltlicher Personenbeförderung.
Für Pferde gibt es sowohl die Pferdeoperationskostenversicherung, als auch die Pferde Krankenvollversicherung.
Erstattet werden z. B. 100% -je nach Tarif des einfachen- oder zweifachen Satzes der Gebührenordnung der Tierärzte, incl. aller dazu notwendigen Untersuchungen,
Medikamenten und Verbandsmaterialien.
Diese Tierversicherungen können z. B. noch kombiniert werden mit der Transport- und Diebstahlversicherung,
der Pferdehaftpflicht oder auch der Pferde Lebensversicherung.