Wohngebäudeversicherung
Mit dem Kauf eines Hauses kann die bisherige Wohngebäudeversicherung übernommen werden,
der neue Besitzer muss unverzüglich angezeigt werden. Ist keine Übernahme der Wohngebäudeversicherung gewünscht, muss diese
innhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintragung gekündigt werden. Bei Kündigung der bisherigen Wohngebäudeversicherung muss auch
die Bank mitspielen, falls auf dem Haus noch eine Finanzierung liegt.
Versichern Sie Ihr Wohngebäude gegen:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion,
Folgeschäden nach Brand, Blitzschlag und Explosiosion
- Leitungswasserschäden, die durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen
unmittelbar verursacht wurden
- Schäden, die bei Arbeiten an Schläuchen und an Installationen durch den
Versicherungsnehmer entstehen
- Sturm- und Hagel, direkte Sturmschäden am Gebäude - mindestens Windstärke 8,
Hagelschäden am Gebäude.
Im Schadensfall werden in der Wohngebäudeversicherung auch die Kosten für
Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten erstattet oder die Kosten für notwendige Reparaturarbeiten am
beschädigten Gebäude.
Gegen einen Beitragszuschlag ist eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen in der
Wohngebäudeversicherung möglich. |